Eingeschränkte Förderung ab 2011

23. 09. 2010

Zu einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand der Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2011 kamen am 20.September in Potsdam Vertreter aus 14 LEADER-Regionen zusammen. Schwerpunkt war die Bereitstellung von Landesmitteln für den EU-Agrarfonds ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums).


So werden auf der Grundlage des aktuellen Haushaltentwurfs für das kommende Jahr rund 29 Millionen Euro Landesmittel für private Antragsteller (Personen, Unternehmen, Vereine) als Kofinanzierung von ELER-Mitteln bereitgestellt.

 

Oberstes Ziel bleibe, rund 200 Millionen EU-Mittel aus dem ELER mit Drittmitteln zu sichern, sowohl im Ministerium als auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien. Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Ländliche Entwicklung bleibt auch in den kommenden Jahren ein Förderschwerpunkt. Aber an der Tatsache, dass auch im Agrarhaushalt gespart werden muss, führt kein Weg vorbei.“

 

Nicht mehr alle Förderbereiche können abgesichert werden. Dies betrifft die Marktstrukturverbesserung sowie Teile der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung. In letztgenannter Richtlinie können Anträge von Privaten, unter anderem im Bereich der Dorferneuerung sowie beim kulturellen Erbe, nicht mehr bedient werden. Weiterhin verfügbar im bisherigen Umfang sind in den Richtlinien zur ländlichen Entwicklung Anträge von Kommunen.

 

Vogelsänger: „In Zeiten des Sparens führt kein Weg daran vorbei, Prioritäten zu setzen. In der Abwägung aller Förderprogramme haben wir uns dazu entschieden, vor allem die Programme zu erhalten, die Arbeitsplätze in strukturschwachen ländlichen Regionen sichern beziehungsweise neu schaffen.“

 

Informiert wurde, dass der Antragstopp für den LEADER-Bereich aufgehoben wird.

Pressemeldung des MIL

__________________________________________________________

 

Es werden nach gegenwärtigem Stand 2011 lediglich Richtlinienpunkte im Rahmen von Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwicklung zur Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten (RL Teil C) gefördert. Hierzu ist einschränkend zu sagen, dass für Vorhaben nach C der bestehende Antragsstop bis zu einem Kassensturz im Januar 2011 bestehen bleibt und erst aufgehoben wird, wenn seitens der Bewilligungsbehörde eindeutig bezifferbar ist, in welcher Höhe für 2011 noch Fördermittel zur Verfügung stehen.  

Dies ist immer noch keine zufriedenstellende und verbindliche Aussage, ob 2011 Anträge gestellt werden können.

 

Dennoch sollen in der LAG weiterhin Vorhaben bis zur Antragsreife vorbereitet werden, die dann bei Aufhebung des Antragsannahmestops unverzüglich eingereicht werden können.

 

Weitere Informationen: