Beantragen: Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg

08. 01. 2013
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Die Ehrenamtskarte verbunden mit dem FreiwilligenPass des Landes, der durch die Staatskanzlei des Landes Brandenburg ausgegeben wird, würdigt in herausragender Weise überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger und ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement.

 

Mit der Vergabe von Ehrenamtskarten soll den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen, gedankt werden. Mit den Vergünstigungen unterstreichen Unternehmen und Verbände ihre Wertschätzung des freiwilligen Engagements und übernehmen ein Stück der gemeinsamen Verantwortung für ein soziales und gutes Miteinander im Land Brandenburg.

 

Folgende Voraussetzungen müssen Antragstellende erfüllen:

Bürgerinnen und Bürger,

  • die sich drei Jahre lang im Umfang von monatlich 20 und mehr Stunden bzw. 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert haben oder
  • fünf Jahre lang im Umfang von monatlich 10 und mehr Stunden bzw. 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagierten und
  • ihr Ehrenamt in Brandenburg ausüben,
  • die Absicht haben, das Engagement fortzusetzen,
  • für das ehrenamtliche Engagement kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über die Erstattung von Auslagen hinausgeht.

 

Die zweijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Die Ehrenamtskarte wird im Scheckkartenformat bereitgestellt, ist personengebunden, nicht übertragbar und dient in Verbindung mit dem Personalausweis der gezielten Wertschätzung.
Nach Ablauf kann die Ehrenamtskarte erneut vergeben werden, soweit die genannten Voraussetzungen der Gültigkeitsdauer weiter vorliegen und durch die Freiwilligenagenturen
oder anerkannte Ehrenamtsträger bestätigt sind.

 

Antrag für die Ehrenamtskarte des Landes Brandenburg (PDF)

 

Quelle und weitere Informationen:

Staatskanzlei Brandenburg

 

 

 

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