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Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten wieder am Start
12. 03. 2020Ab dem 27. Januar 2020 bis zum 31.12.2023 (Ende der laufenden Förderperiode) steht Ihnen für Ihre vergaberechtlichen Beratungsanfragen eine die Beratungsstelle wieder zur Verfügung.
Bitte benutzen Sie diesen Link zur
Für die Inanspruchnahme einer Beratung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem ELER erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
- Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten (z.B. andere europäische Fonds sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK") betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend ist z.B. eine kostenfreie Vergabeberatung nach Nr. 2.5 der LEADER-Richtlinie (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)) nicht möglich.
- Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit ggf. verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.
Darüber ist zum 1. Januar 2020 eine geänderte ANBest-EU in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen betreffen die Nr. 3 (Beschaffungen und Auftragsvergaben), der eindeutiger und lesbarer formuliert wurde. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Auftragsvergabe für Antragsteller, die kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind, vereinfacht. Diese Antragsteller müssen ab einem Auftragswert von 2.500 Euro (netto) nur noch drei Angebote einholen.
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