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Oder-Spree: Sachlicher Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" in der Auslegung

11. 12. 2020

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 03. Sitzung/7. Amtszeit am 23. November 2020 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gebilligt (Beschluss 20/03/17) und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffent­li­chen Stellen beschlossen (Beschluss 20/03/18).

 

Der Entwurf eines Regionalplanes, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind gemäß § 2 Absatz 3 und § 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanie­rungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Gesetz vom 30. April 2019 (GVBl. I Nr. 11), öffentlich auszulegen.

 

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raum­struktur und Grundfunktio­nale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 3 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).

 

Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raum­struktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur und zu Grundfunktionalen Schwer­­punkten treffen. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Es darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde festgelegt werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des Sachlichen Teil­re­gio­nal­plans „Regionale Raum­struktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ die im Landesent­wick­lungs­plan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen erweiterten Möglich­kei­ten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhan­dels.

 

Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes wird mit seiner Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht und der zweck­dienlichen Unterlage zur Differenzierung des Weiteren Metropolenraums

vom 17. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021

bei verschiedenen Stellen während der angegebenen Zeiten (ausgenommen 24. bis 31. Dezember 2020) oder individuell nach Absprache für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt. Bei den Auslegungsstellen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Weitere Informationen bei der Regionalen Planungsgemeinschaft