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Pakt für Pflege: Förderrichtlinie tritt in Kraft
14. 04. 2021Der Pakt für Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung. Mit ihm soll unter anderem die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet und Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung. Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen. Für die erste Säule „Pflege vor Ort“ tritt die Förderrichtlinie des Sozialministeriums am 1. April 2021 in Kraft. Für diese „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und Gemeinden stellen.
Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.
Fördermittelanträge sind auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) zum Download eingestellt: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/pakt-fuer-pflege/.
Den Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden werden Fördermittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:
- Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren
- Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
- Maßnahmen, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.