FÖRDERUNG: Aktion Brandenburg bis 9. Mai beantragen

14. 04. 2022

Am 09.05.2022 ist die erste Förderfrist für die Förderprogramme „Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21“ und die „Aktion Gesunde Umwelt“ in diesem Jahr.

 

 

 

Ob Aktivitäten zum Moor und Klimaschutz, das Aufstellen von „Fairteilern“, um Lebensmittel vor dem Müll zu bewahren oder das Upcyclen von alten Stoffen zu neuen Kleidungsstücken – der Phantasie sind fast keine Grenzen gesetzt, um zu einer nachhaltigeren Entwicklung mit Ihrem Projekt in Brandenburg beizutragen.

 

Wenn Sie kreative Projektideen für Verein, Kommune oder Region haben, reichen Sie doch einfach bis zum 09.05.2022 unter buero@aktion-brandenburg.de Ihren Antrag ein. Die entsprechende Vorlage und weitere Details finden Sie auf: http://aktion-brandenburg.de/unterlagen.

 

Die Kleinförderprogramme "Aktion Gesunde Umwelt" und "Aktion Nachhaltige Entwicklung- Lokale Agenda 21" werden aus Lottomitteln finanziert. Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt in der „Aktion Gesunde Umwelt“ 2.500 Euro. In der „Aktion Nachhaltige Entwicklung - Lokale Agenda 21“ ist eine Förderung bis 5.000 Euro pro Vorhaben möglich.

 

Quelle und Kontakt:

Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21 & Aktion Gesunde Umwelt

Projektträger agrathaer

im Auftrag des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

 

Eberswalder Straße 84 | 15374 Müncheberg

Fon: + 49 (0) 33432 82 299 | Fax: +49 (0) 33432 82 198

E-Mail: buero@aktion-brandenburg.de | web: aktion-brandenburg.de