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Denkmalrechtliche Erlaubnis im Landkreis Märkisch-Oderland jetzt auch als Onlineservice

08. 08. 2023

Wer an einem in die Landesdenkmalliste eingetragenen Denkmal Veränderungen vornehmen möchten, oder es sich um ein Objekt handelt, dessen Denkmalwert erkannt ist, aber die Eintragung in die Denkmalliste noch in Bearbeitung ist, benötigt im Vorfeld eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Hierzu zählen insbesondere Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen aber auch der geplante Abriss von Bestandsgebäuden sowie Neubauvorhaben und Erschließungsmaßnahmen in Bodendenkmalen, geschützten Denkmalbereichen und der Umgebung von Denkmalen.

 

Das Verfahren zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist ab sofort online auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland verfügbar.

 

Der Onlineservice kann direkt über die Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland 

https://www.maerkisch-oderland.de/de/onlinedienste.html#main

 

abgerufen werden.