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REGION: Öffentliche Auslegung des Planentwurfs Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“
31. 01. 2024Die Regionalversammlung Oderland-Spree beschloss am 29. Januar 2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs Sachlicher Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit Begründung und Umweltbericht (Beschluss-Nr. 24/01/47).
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree beschloss am 13. Juni 2022 in Folge der am 11. Januar 2022 eingetretenen Unwirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“) zur Planungssicherung gemäß § 2c RegBkPlG die Aufstellung des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ (ABl. Nr. 28 vom 20. Juli 2022, S.622), der Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen und der Grundsätze der Raumordnung für die Planung und Errichtung solartechnischer Anlagen auf Freiflächen enthält, beschlossen.
Im Verlauf der Jahre 2022 und 2023 wurden durch den Bundestag und den Landtag neue Gesetze erlassen und Gesetzänderungen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgenommen. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 2, liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Des Weiteren haben das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz), die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Baugesetzbuch (BauGB) und im Raumordnungsgesetz sowie das Brandenburgische Flächenzielgesetz (BbgFzG) den Rechtsrahmen für die Steuerung der Windenergienutzung erheblich verändert.
Die Aufstellungsbeschlüsse und alle öffentlich zugänglichen Dokumente zum Sachlichen Teilregionalplan „Erneuerbare Energien“ auf der Webseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Oder-Spree.