Land verabschiedet Alleenkonzeption 2030

03. 05. 2024

Die Alleen stärken und den Alleenreichtum in Brandenburg erhalten: Das ist das große Ziel der neu ausgerichteten Alleenkonzeption, die das Kabinett Ende März verabschiedet hat.

Mit der Alleenkonzeption 2030 wird Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2021 umgesetzt. Das Infrastrukturministerium hatte 2021 einen umfassenden Prozess zur Fortschreibung der Alleenkonzeption aus dem Jahr 2007 gestartet. Dabei wurden Akteure verschiedenster Behörden und Verbänden sowie aus Wissenschaft und Forschung einbezogen.

 

In Brandenburg gibt es derzeit rund 1.740 Kilometer Alleen an Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften. Insgesamt gibt es rund 420.000 Straßenbäume, wovon rund ein Drittel Alleebäume sind. Mehr als 70 Prozent der Alleebäume sind über 80 Jahre alt. Im Jahr 2006 gab es rund 2.340 Kilometer Alleen. Obwohl seitdem mehr als 200 Kilometer Alleen neu angelegt wurden, sind rund 600 Kilometer Alleen verloren gegangen. Gut 90 Prozent der Alleebäume mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden.

Um die Alleen in Brandenburg zu erhalten, hatte die Landesregierung im Jahr 2007 erstmals eine Alleenkonzeption beschlossen und 2014 evaluiert. Kern war der Paradigmenwechsel „Weg vom Einzelbaum – hin zum Alleenabschnitt“.

 

Den Alleenreichtum in Brandenburg zu erhalten, stellt eine besondere Herausforderung dar, weil viele Alleenbäume in Brandenburg das natürliche Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben und gleichzeitig die Folgen des Klimawandels immer deutlicher spürbar werden, zum Beispiel in Form von Extremwetterphänomenen.

Das strategische Ziel zum Erhalt des Alleenreichtums wurde mit der neuen Konzeption in die drei Komplexe „Kulturgut und Identifikation“, „Klima- und Umweltschutz“ sowie „Freizeit und Tourismus“ untergliedert. Diese Themen fächern sich in sechs Handlungsfelder auf. Insgesamt sind 36 Maßnahmen zur Umsetzung festgesetzt worden. So sollen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 20.000 Bäume in Alleen und Baumreihen an Straßen und Wegen, innerorts und außerorts gepflanzt werden. Angesichts des Klimawandels spielt bei der Gestaltung von Alleen die Wahl geeigneter Baumarten und Standorte eine große Rolle.

 

Für die Konzeption hat das Infrastrukturministerium gemeinsam mit dem Umweltministerium eine landeseinheitliche Alleendefinition erarbeitet, die auch Baumreihen miteinbezieht. Kern dieser Alleendefinition ist die Festlegung, dass die ästhetische Wirkung, der kulturhistorische Wert sowie die ökologische Bedeutung einer Allee oder Baumreihe bereits ab einer Mindestlänge von 100 Meter einsetzen. Das bringt mehr Planungssicherheit und Flexibilität bei der Neuanlage von Alleen.

Neu ist auch, dass nicht nur die Bundes- und Landesstraßen außerorts betrachtet werden. Vielmehr sollen im Rahmen von freiwilligen Kooperationen auch im nachgeordneten Netz Bäume gepflanzt werden. Dafür ist eine enge Abstimmung des Landesbetriebs Straßenwesen mit den Kreisen und Kommunen erforderlich. Es wird zudem ein deutlicher Fokus auf die aktive Alleenentwicklung in den Ortsdurchfahrten an Bundes- und Landesstraßen gelegt, um die Orte gerade in den Zeiten des Klimawandels lebenswert zu gestalten. Bäume gehören zu den wichtigsten Gestaltungselementen von Straßen und Plätzen und erhöhen die Aufenthaltsqualität.

Quelle und weitere Informationen dazu beim MIL

 

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