Europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2020
Für den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 schlägt die Kommission eine Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird aus den ESI-Fonds herausgelöst und rückt näher an die 1. Säule der GAP. In der 1. Säule sollen dafür rund 365 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, für die weiterhin keine nationale Kofinanzierung anfällt. Davon entfallen knapp 265 Mrd. Euro auf Direktzahlungen an Landwirte und 20 Mrd. Euro auf
Marktstüt-zungsmaßnahmen. Rund 78 Mrd. EUR sind für die Ländliche Entwicklung vorgesehen, die weiterhin national kofinanziert werden müssen. Neben einer gezielteren Einkommensstützung für Landwirte sollen vor allem Umwelt- und Klimaschutz im Fokus stehen. Der EU-Finanzierungsanteil soll von derzeit 75% für Übergangsregionen, wie Brandenburg, auf 43% für alle stärker entwickelten abgesenkt werden.
Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission in ihrem Entwurf weitere Hauptänderungen für die GAP-Reform nach 2020 vor:
Die Mitgliedsstaaten sollen mehr Verantwortung tragen und flexibler entscheiden können, wie und wo sie ihre Mittel einsetzen wollen. So soll ein Transfer von bis zu 15% der Mittel aus der 1. Säule in den ELER-Bereich möglich sein und umgekehrt.
Zudem ist für jeden Mitgliedsstaat nur noch ein Gesamtprogramm für die 1. und 2. Säule vorgesehen. Die Länderprogramme
(EPLR) sollen ebenfalls entfallen.
Kleinere und mittlerer Betriebe sowie Junglandwirte und Existenzgründer sollen besonders gefördert werden. Die Direktzahlungen an Betriebsinhaber sollen ab 60.000 Euro gekürzt und für Zahlungen über 100.000 Euro je Betrieb gedeckelt werden.
Mindestens 30% der nationalen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums sind dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmet und weiterhin werden 5% für LEADER eingesetzt. Zudem soll der CLLD-Ansatz (LEADER: von der örtlichen Bevölkerung betriebene Entwicklung, engl. Community-Led Local development) in der ESI-Verordnung festgelegt werden.
Die Innovation und Modernisierung soll mit der GAP künftig stärker unterstützt werden. Dazu werden 10 Mrd. Euro aus Mitteln des EU-Forschungsprogramms "Horizont Europa" für Forschungs- und Innovationsvorhaben in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft bereitgestellt.
Die Entwürfe der GAP-Strategiepläne sollen bis spätestens zum 1. Januar 2020 vorliegen und ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung kommen.
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