Ihre Projektidee sollten Sie zunächst im dafür vorgesehenen Formular beschreiben und an das Regionalmanagement senden. Gern nehmen wir Ihre Anfragen auch telefonisch entgegen oder vereinbaren mit Ihnen einen Termin für eine persönliche Erstberatung.
Ihre Projektidee sollten Sie zunächst in der dafür vorgesehenen Maßnahmebeschreibung beschreiben und an das Regionalmanagement senden. Dort wird eingeschätzt, ob die Projekte inhaltlich in die regionale Entwicklungsstrategie passen und in enger Abstimmung mit der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung - LVLF) geprüft, ob eine generelle Förderfähigkeit nach der ILE/ LEADER-Richtlinie vorliegt. Das Regionalmanagement wird dann den Kontakt mit Ihnen als potenziellem Projektträger aufnehmen, um das weitere Vorgehen (z.B. Nachbesserungen) abzustimmen.
Förderfähige und beschlussreife Maßnahmebeschreibungen werden in der nächstmöglichen LAG-Vorstandssitzung von den Vorstandsmitgliedern diskutiert und durch ein positives Votum für eine Antragsstellung bei der Bewilligungsbehörde freigegeben. Danach kann der eigentliche Förderantrag beim LVLF gestellt werden.
Richtlinie
Bei einer Antragstellung im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER sind mehrere Maßnahmen Gegenstand der Förderung. Die wichtigsten für Ihr Vorhaben wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen. Bei konkreten Projektvorschlägen sollten Sie jedoch eine Beratung in Anspruch nehmen.
Teil II C Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwicklung zur Erhaltung oder Schaffung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten
Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum
Dorftypische Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungstätigkeiten
Unterbringung von Feriengästen sowie qualitätsverbessernde oder saisonverlängernde
Maßnahmen
Ausbau von kleinen touristischen Infrastruktureinrichtungen, einschließlich dazugehöriger Ausstattung sowie Informations- und Leitsysteme
Teil II D Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur
Erhaltung ortsbildprägender/ortstypischer Gebäude und baulicher Anlagen
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
Vorhaben junger Familien zum Erhalt ländlicher Bausubstanz für Wohnzwecke
Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Siedlungsbereich und Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anlagen einschließlich der erforderlichen Begleitmaßnahmen
Verbesserung der ländlichen Infrastruktur
Teil II E Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes
Teil II H Modellhafte Maßnahmen
Informations-, Bildungs- und Beratungsleistungen
Innovative Vorhaben zur Entwicklung und Verbesserung der betrieblichen Wertschöpfung oder zur Verbesserung der Umweltsituation und der Lebensqualität