REGION: Start der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Tesla-Werkes in Grünheide
Im Amtsblatt Brandenburg wurde veröffentlicht, dass der Genehmigungsantrag zur Erweiterung des Tesla-Werkes in Grünheide einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen und bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen ab dem 19. Juli 2023 öffentlich ausgelegt und im Internet einsehbar sein wird. Damit wird die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren eingeleitet.
Gegenstand der von Tesla beim Landesamt für Umwelt beantragten Änderungsgenehmigung ist eine Erweiterung des Anfang 2022 in Grünheide in Betrieb genommenen ersten europäischen Tesla-Elektroautomobilwerks. Dessen Produktionskapazität soll von derzeit maximal 500.000 Fahrzeugen auf zukünftig 1.000.000 Fahrzeuge pro Jahr erhöht werden.
Hierfür soll eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden. Zudem sind auch Änderungen und Optimierungen an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant. Mit der Erweiterung soll zudem eine Erhöhung der Batteriespeicherproduktionskapazität von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr einhergehen
Vom 19. Juli bis zum 18. August 2023 sind die Antragsunterlagen im Internet unter https://www.uvp-verbund.de sowie bei folgenden Behörden für alle Interessierten einsehbar:
- im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, in Frankfurt (Oder),
- im Landkreis Oder-Spree, Dezernat III - Bauen, Ordnung und Umwelt, in Beeskow,
- in der Gemeinde Grünheide (Mark) im Rathaus Grünheide (Mark),
- in der Stadt Erkner im Rathaus Erkner und
- im Amt Spreenhagen im Fachbereich III, Bauverwaltung.
In der Zeit vom 19. Juli bis einschließlich 18. September 2023 können schriftlich oder elektronisch bei den oben genannten Behörden Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Wenn Einwendungen erhoben werden, die einer Erörterung bedürften, soll der Erörterungstermin voraussichtlich in der Stadthalle Erkner ab dem 23. Oktober 2023 stattfinden.
Hintergrund:
Es handelt sich bei diesem Antrag um eine Änderung genehmigter Produktionsanlagen, die mit dem Bescheid vom 04.03.2022 genehmigt wurden. Das Vorhaben wird vollständig innerhalb des Gebiets des bestehenden B-Plans geplant. Es besteht bei diesem Vorhaben kein Zusammenhang mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink-Nord“.
Unter anderem wird eine Änderung der genehmigten betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zu einer Produktionswasserbehandlungsanlage beantragt. Das bedeutet, dass zukünftig das Abwasser aus der Produktion durch zusätzliche Kreislaufführung und Aufbereitung so behandelt werden soll, dass keine industriellen Abwässer mehr der Kläranlage zugeführt werden. Hierdurch soll benötigtes Produktionswasser eingespart werden.
Tesla plant, das Vorhaben in mehreren Teilgenehmigungsschritten zu beantragen. Laut Bundesimmissionsschutzgesetz wird in einem Teilgenehmigungsverfahren eine Vollgenehmigung in Teilgenehmigungen aufgeteilt. Teilgenehmigungen bieten sich an, um komplexe oder umfangreiche Genehmigungsverfahren zu strukturieren und Großvorhaben, deren
Errichtung sich über eine längere Zeit erstreckt, abschnitts- bzw. stufenweise zu genehmigen.
Bei Teilgenehmigungen handelt es sich nicht um Zulassungen vorzeitigen Beginns.
Nähere Informationen zu diesem Verfahren sind unter anderem in den Vollzugshinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) enthalten.
Quelle: MLUK