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Klimaanpassungsgesetz am 01. Juli in Kraft getreten

17. 07. 2024

Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Es bietet einen verbindlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf allen Verwaltungsebenen und soll eine strategische und flächendeckende Vorsorge gegen die Folgen der Klimaerwärmung ermöglichen. Die Länder müssen Anpassungskonzepte basierend auf Risikoanalysen erstellen und umsetzen. Dabei sollen Stadtgrün, Schwammstädte und Hitzeaktionspläne die Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen.

 

Als weiteres Instrument zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen (Berücksichtigungsgebot). Dabei sollen sie auch im Rahmen ihrer Maßnahmen darauf hinwirken, bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu entsiegeln, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

 

Das Klimaanpassungsgesetz regelt die Planung und Steuerung von Maßnahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland. Als nächster Schritt muss die Finanzierung der zur Klimaanpassung erforderlichen Maßnahmen gesichert werden. In der Umweltministerkonferenz wird diskutiert, ob die Beteiligung des Bundes an dieser langfristigen Aufgabe durch die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz abgesichert werden sollte.

 

Quelle: BMUV

 

 

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