Förderung für Waldumbau: Neue Anträge bis zum 16. September möglich
Der Umbau anfälliger Nadelholzreinbestände hin zu klimawandelangepassten Mischwäldern gehört in Brandenburg zu den effektivsten Klimaanpassungsmaßnahmen und zugleich zu den drängendsten Aufgaben im Privat- und Körperschaftswald. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) ermöglicht daher allen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern in Brandenburg noch bis zum 16. September, neue Förderanträge für Waldumbau-Maßnahmen einzureichen.
Mit der Förderung können Waldumbau-Vorhaben wie Naturverjüngung, Saat und Pflanzung sowie Nachbesserungen und Ergänzungen unterstützt werden. Die Maßnahmen müssen – mit Blick auf die zu Ende gehende Förderperiode – bis zum 30. April 2025 abgeschlossen sein. Zur zügigen Umsetzung wird den Waldbesitzenden empfohlen, mit dem Förderantrag auch einen Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zu stellen. Insgesamt stehen für den Aufruf 1 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen noch aus der Förderperiode 2014 bis 2022, die zum 31.12.2025 abgeschlossen wird. Aus diesem Grund wurde mit dem 16. September ein zusätzlicher Termin für die Antragseinreichung angesetzt.
Künftig wird diese forstliche Unterstützung mit einer aktualisierten Förderrichtlinie in 2025 innerhalb der Förderperiode 2023 bis 2027 fortgeführt. Die Beantragung von Fördermitteln für über den Waldumbau hinausgehende Vorhaben, insbesondere für den Waldwegebau und für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen, bleibt damit auch in der Zukunft möglich.
Weitere Informationen sowie alle notwendigen Antragsformulare sind im Internet auf der Homepage des Landesbetriebes Forst Brandenburg von der Bewilligungsbehörde Forst bereitgestellt.
Quelle: MLUK
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