Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2015
08. 09. 2014
(MIL) Entwurf der Richtlinie 2014 zur Umsetzung des Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum der Länder Brandenburg und Berlin veröffentlicht
Das Landwirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Richtlinie für Agrar-Umwelt-Maßnahmen fertiggestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Diese Richtlinie enthält die neuen Maßnahmen, die die Länder Brandenburg und Berlin zum 01. Januar 2015 anbieten wollen. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung werden landwirtschaftliche Produktionsverfahren, die die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten, durch Zuwendungen unterstützt.
Damit trägt die neue Richtlinie zu einer weiteren Ökologisierung der Landwirtschaft bei, indem zu den neuen Anforderungen an die Landwirtschaft in der ersten Säule mit einem wirksamen Greening deutlich abgrenzbare, freiwillige Leistungen der Landwirte im Rahmen der zweiten Säule gefördert werden.
Da von der EU-KOM geregelt wurde, dass eine Doppelförderung mit Agrarumweltmaßnahmen nicht zulässig ist, und unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Mitteleinsatzes, hat sich das Land Brandenburg entschlossen, die Agrarumweltmaßnahmen so auszugestalten, dass sie eine entsprechende Ergänzung des Greenings sowohl auf Ackerland als auch auf Grünland ergeben.
Auf Ackerflächen werden neben dem Ökologischen Landbau, Maßnahmen auf Moorflächen, Erosionsflächen und Gewässerrandstreifen angeboten.
Auf Grünland wird eine zielorientierte Extensivierung gefördert einschließlich verschiedener Nutzungstermine zum Wiesenbrüter- und Amphibienschutz.
Mit den Programmen des KULAP 2014 werden spezielle Bewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Nutzflächen gefördert, die den Erfordernissen des Natur- und Umweltschutzes gerecht werden. Durch die Fördermaßnahmen werden zudem genetische Ressourcen in der Landwirtschaft für zukünftige Generationen erhalten.
Weiterführende Beiträge:
Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ab 2015
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