Brandenburg: Neues Förderprogramm für Weiterbildung - auch für Vereine
Das Arbeitsministerium hat die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg neu geregelt.
Zukünftig werden beispielsweise auch Weiterbildungen im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements in Vereinen sowie berufliche Weiterbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Auch können nun Menschen, die keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sondern zum Beispiel einen Minijob ausüben, von der Förderung profitieren. Fortgeführt wird der Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte und die Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Für die neue Weiterbildungsrichtlinie, die jetzt in Kraft getreten ist, stehen bis zum Jahr 2020 insgesamt knapp 30 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Förderanträge können ab sofort auf dem Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden.
Den Bildungsscheck können in Brandenburg Beschäftigte für Weiterbildungskurse individuell und unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitsplatz beantragen. Bis zu 70 Prozent der Kosten werden gefördert, der Eigenanteil beträgt mindestens 30 Prozent. Eine Förderung muss mindestens sechs Wochen vor dem Kursbeginn beantragt werden und ist zweimal in einem Jahr möglich. Seit Mitte 2009 wurden fast 5.300 Bildungsschecks ausgestellt. Kurse können zum Beispiel in der Weiterbildungsdatenbank unter www.wdb-suchportal ausgewählt werden.
Die Weiterbildung in Unternehmen und Vereinen sowie bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird mit bis zu 3.000 Euro pro Beschäftigtem oder Ehrenamtlichem bis zu zweimal pro Kalenderjahr gefördert. Abhängig von der Betriebs- und Vereinsgröße werden 50 bis maximal 70 Prozent der Kosten übernommen. Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeiten erhalten Zuschüsse in Höhe von 90 Prozent der Kurskosten. Bei Ehrenamtlichen ist Voraussetzung, dass mit der Weiterbildung erwerbsbezogene fachliche oder soziale Kompetenzen erhöht werden. Zum Beispiel können ehrenamtliche Trainer von Sportvereinen Schulungen zur Konfliktlösung oder Sprachkurse belegen, die gefördert werden.
Alle Informationen sowie Antragsformulare zum Förderprogramm
Quelle: ILB
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