II. Ordnungstermin in der LAG Märkische Seen: Weg frei für 15 neue Vorhaben
Der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Märkische Seen e.V. hat am 17. November das zweite Projektauswahlverfahren der neuen Förderperiode 2014 – 2020 durchgeführt und ermöglicht 15 weiteren Vorhaben eine Antragstellung aus dem EU-Förderprogramm LEADER.
Der LAG Märkische Seen stehen in dieser Förderperiode weit weniger als 50 % des Fördervolumens der vergangenen Förderperiode zur Verfügung, insgesamt etwa 10 Mio. €. Diese Summe soll bis 2020 über mindestens 2 jährliche Ordnungstermine mit eigenen Budgets zur Förderung geeigneter Vorhaben genutzt werden. Dazu wird ein sehr anspruchsvolles Projektauswahlverfahren mit spezifischen Kriterien durchgeführt. Diese leiten sich aus der Regionalen Entwicklungsstrategie der LAG ab.
Für den 2. Ordnungstermin mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 1,5 Mio. € hatten sich insgesamt 21 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19,5 € Mio. € beworben. Mit den ausgewählten Vorhaben können nun Investitionen in Höhe von 3,66 Mio. € befördert werden. Darunter befinden sich neben Investitionsvorhaben wie ein Hofladen in Eggersdorf bei Müncheberg, einer Kurpraxis für Wendisch Rietz, die Sanierung der Kirche in Ihlow oder einem Spielplatz für Zinndorf auch die Ausstattung für die Gastronomie im neuen Brau- und Brennhaus in Altlandsberg. Die vollständige Liste ist auf der Webseite der LAG zu finden.
Noch stärker als in der Vergangenheit setzen die LEADER-Vorhaben auf breite lokale Effekte. Die durch das LEADER-Programm gesetzten Rahmenbedingungen orientieren sehr stark auf die Wirksamkeit der eingesetzten Fördermittel im ländlichen Raum. In Verbindung mit den gekürzten Mittelzuweisungen werden perspektivisch nicht mehr alle Vorhaben über LEADER gefördert werden können. Hier müssen in Alternative zum LEADER-Programm andere Finanzierungsansätze entwickelt werden. Projektträger, die sich für eine Beteiligung zum 3. Ordnungstermin im Januar 2016 bewerben wollen, sollten frühzeitig Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen, um die Rahmenbedingungen des Verfahrens zu klären.
Weitere Informationen: hier
Geschäftsstelle
Tel. 030/3466 2959
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