Online Beteiligung: Gemeinsames Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum 2030
Im Oktober 2014 hat der Ausschuss für Raumordnung der Deutsch–Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit beschlossen, gemeinsame programmatische Vorstellungen der Raumentwicklung für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum zu erarbeiten.
Der Raum umfasst auf deutscher Seite die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg sowie den Freistaat Sachsen und auf polnischer Seite die Wojewodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land), Dolnoślaskie (Niederschlesien) sowie Wielkopolskie (Großpolen). Das Gebiet des Zukunftskonzepts ist somit deckungsgleich mit dem der Oder-Partnerschaft.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bildet zusammen mit der Wojewodschaft Dolnoślaskie und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die inhaltliche Koordinierungsgruppe des Raumordnungsausschusses.
Um von Anfang an alle relevanten fachpolitischen Interessen zu berücksichtigen, wird u.a. eine enge, mehrstufige Zusammenarbeit mit der Oder-Partnerschaft praktiziert. Auf dem politischen Spitzentreffen der Oder-Partnerschaft im Januar 2016, bei dem die Ministerpräsidenten Brandenburgs und Sachsens, der Berliner Regierende Bürgermeister, der Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommerns, die Marschälle und Wojewoden der o.g. Wojewodschaften sowie die Marschällin von Lubuskie zusammenkamen, wurde die Unterstützung für dieses Projekt betont.
Das langfristig wirksame Konzept mit dem Zeithorizont 2030 soll einen Beitrag zur Stärkung des funktional verflochtenen und kooperierenden Raumes im europäischen Maßstab leisten. Es soll ein relativ kurzes Dokument mit prägnanten Grafiken auf der Basis der Leitbilder der Raumentwicklung in Deutschland und Polen erarbeitet werden, das sich auf die Grundzüge der Raumentwicklung konzentriert.
Das Konzept zielt darüber hinaus auch auf das Marketing für den Gesamtraum und für Einzelprojekte nach außen und eine stärkere Identitätsstiftung nach innen sowie auf besser abgestimmte Förderstrategien nach 2020 ab.
Die fachlichen Schwerpunkte sollen in folgenden fünf Themenfeldern liegen:
- Die Vorteile der polyzentrischen Siedlungsstruktur nutzen
- Die verkehrliche Verbindungen verbessern
- Investitionen in die Menschen
- Nachhaltiges Wachstum fördern
- Die Grundlagen für eine hohe Lebensqualität sichern
für die als Materilal zur Diskussion kurze Texte und Karten zur Visualisierung der Ausgangslage erarbeitet wurden.
In einem darüber hinausgehenden integrierten „kartographischen Bild“, inklusive textlicher Erläuterung, soll das raumstrukturelle Ziel für das Jahr 2030 komprimiert dargestellt werden. Das kartographische Bild mit den überarbeiteten Karten zur Ausgangslage, den Leitlinien und den ergänzenden Texten – die auf Grundlage der vorherigen Diskussionen qualifiziert wurden – werden nunmehr unter
http://kooperation-ohne-grenzen.de/de/zukunftskonzept/
zur Diskussion gestellt werden.
Bis Mitte September können sich alle Interessierten im Rahmen einer Online-Beteiligung in die Diskussion zur Gestaltung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts einbringen.
Quelle: Gemeinsame Landesplanung Berlin - Brandenburg
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