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ESF-Förderung für Brandenburgs Kreativwirtschaft

07. 04. 2017

In einer gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Kulturministeriums ist geplant, eine neue Anlaufstelle einzurichten, die Beratungs- und Coaching-Leistungen für Kultureinrichtungen und Kreativunternehmen anbietet. Zweiter großer Bestandteil der Richtlinie ist die Förderung von Einzel-Projekten.

 

Voraussichtlich Mitte April wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen Aufruf zur Antragsstellung starten. Innerhalb von vier Wochen können dann Anträge eingereicht werden – und zwar sowohl für die Trägerschaft der neuen Anlaufstelle als auch von Unternehmen für die Projektförderung.

 

Antragsteller müssen für ein Projekt mindestens 20 Prozent eigene Mittel bereitstellen. Die Projekte mit einer Laufzeit von 1 bis 3 Jahren müssen einen finanziellen Umfang von mindestens 25.000 Euro und maximal 150.000 Euro haben. Zuschussfähig sind ausschließlich zusätzliche projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

 

Infos
Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft und Energie.

Auf den Internetseiten der ILB finden Sie die Antragsmodalitäten und Termine für Informationsveranstaltungen.

Die Richtlinie wird durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

 

Quelle: BRANDaktuell-Newsletter Nr. 4/2017

 

Bild zur Meldung: ESF-Förderung für Brandenburgs Kreativwirtschaft

Kontakt

LAG Märkische Seen e.V.
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Telefon (030) 9799259-14
Telefax (030) 9799259-11
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