Aus dem Bundestag: Bürokratieabbau bei Genossenschaften
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 23. März 2017, über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften (18/11506) beraten und die Vorlage im Anschluss an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Voraussetzungen konkretisieren und vereinheitlichen, unter denen unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement als wirtschaftlicher Verein tätig werden können. Zudem sollen bürokratische Entlastungen auch die Rechtsform der Genossenschaft für das bürgerschaftliche Engagement attraktiver machen.
Konkret ist vorgesehen, für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Die Rechtsformen der Kapitalgesellschaft oder der Genossenschaft seien häufig wegen der damit verbundenen Kosten nicht zumutbar, so die Bundesregierung. Der rechtsfähige wirtschaftliche Verein hingegen sei eine Rechtsform, die wenig Aufwand und Kosten verursache. Künftig sollten die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine stärker konkretisiert und dadurch die Verleihungspraxis stärker vereinheitlicht werden.
Vorgeschlagen werden auch Rechtsänderungen, die allen Genossenschaften zugute kommen, darunter die Möglichkeit, bestimmte Informationen im Internet statt in Schriftform zugänglich zu machen. Als Beispiele für bürgerschaftliche Unternehmen, denen die Neuregelung zugute kommen soll, nennt der Gesetzentwurf neuen Dorfläden Kitas, altersgerechtes Wohnen und Energievorhaben. (sas/pst/23.03.207)
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