Sonderbericht zur Entwicklung des ländlichen Raums: Kritik des Europäischen Rechnungshofs
Der Europäische Rechnungshof hat einen Sonderbericht zur Entwicklung des ländlichen Raums veröffentlicht.
Am 14.11.2017 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht in Bezug auf die Programmplanung zur Entwicklung des ländlichen Raums. Der Rechnungshof kommt darin zu dem Ergebnis, dass das neue Planungsverfahren zu lang und zu komplex sei. Außerdem weise das neue Verfahren zur Planung der EU-Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums Mängel auf, die sowohl die Leistung als auch die Ergebnisse beeinträchtigen.
Die Prüfer stellten weiter fest, dass mit der Umsetzung der Programme trotz der Bemühungen der Europäischen Kommission nicht früher begonnen wurde und dass die Ausführung der Ausgaben langsamer anlief als im vorangegangenen Zeitraum.
»Bei der Planung für einen neuen Zeitraum stellt sich immer das Problem, dass damit begonnen wird, bevor adäquate relevante Daten aus den vorangegangenen Zeiträumen zur Verfügung stehen«, erläuterte Janusz Wojciechowski, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. »Wir stellten fest, dass die Programmplanungsdokumente zu komplex und zu umfangreich sind, gleichzeitig aber die erwarteten Ergebnisse nicht in ausreichendem Maße im Fokus stehen.«
Die Politik der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu steigern, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften zu erreichen. Die Europäische Union hat für den Zeitraum 2014-2020 Ausgaben von fast 100 Mrd. Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums eingeplant.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) leistet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten über nationale oder regionale Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums umgesetzt werden. Diese Programme werden von den Mitgliedstaaten erstellt und von der Europäischen Kommission genehmigt.
Quelle: Europäischer Rechnungshof
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