MIL empfiehlt Leitlinien für die bauliche Gestaltung in kleinen Ortschaften
Kleine Gemeinden und Ortschaften können selbst Leitlinien für die bauliche Gestaltung erarbeiten und dabei das Wissen und das Engagement der Bürgerschaft nutzen. Denn auch auf dem Lande braucht gute Baukultur Spielregeln: Viel läuft über Bauherrenberatung und gute Beispiele. Und wo rechtliche Regelungen (z.B. Satzungen) nötig sind, müssen diese gegenüber den Betroffenen gut erläutert werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat in Abstimmung mit der Brandenburgischen Architektenkammer einen Orientierungsrahmen für Leitlinien zur Ortsgestaltung erarbeiten lassen.
Dieser Orientierungsrahmen steht als „Anleitung“ zum Download zur Verfügung. Er zeigt auf, wie die Bürgerschaft vorgehen sollte und wie die Arbeit an den Leitlinien von Fachleuten begleitet werden sollte. Ob die Gestaltungsleitlinien in Vorschläge und Empfehlungen münden oder auch in rechtsverbindliche Festlegungen, müssen Bürgerschaft und Gemeinde grundsätzlich selbst entscheiden.
Der Orientierungsrahmen des MIL wird zunächst einem kleinen Kreis von interessierten Kommunen aus den ländlichen Räumen Brandenburgs im Jahr 2018 erprobt werden. Der Kreis der Kommunen wird auf Grundlage des MIL-Projekts „Stadt-Land gestalten“, dem Modellvorhaben „Baukultur und Tourismus“ und der Arbeitsgemeinschaft Historische Dorfkerne gebildet. Für die pilothafte Leitfadenerarbeitung wurde eine Unterstützung mit Lotto-Mitteln vom MIL in Aussicht gestellt.
Orientierungsrahmen zum Download
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