BRANDENBURG: Förderung für den sozialen Wohnungsbau im ganzen Land verbessert
Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, aber auch private Investoren können ab sofort eine höhere Förderung für Projekte des sozialen Wohnungsbaus in Anspruch nehmen. Wurde der Neubau von Wohnungen bislang mit bis zu 1.800 Euro/qm Wohnfläche unterstützt, erhöht sich die Obergrenze jetzt auf bis zu 2.500 Euro/qm Wohnfläche. 350 Euro/qm werden als Zuschuss ausgereicht, bis zu 2150 Euro/qm als Darlehen. Außerdem ist die Zuschusskomponente auf das gesamte Land ausgeweitet worden.
Für die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, ist der Höchstbetrag von 1.100 Euro/qm Wohnfläche auf bis zu 1.800 Euro/qm Wohnfläche angehoben worden. Die Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen wird mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt, nicht aber mit Zuschüssen.
„Mit dem neuen Angebot setzen wir die Empfehlungen aus dem Bündnis für Wohnen um und verbessern die Konditionen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die Zahl der Wohnungen mit Belegungsbindung geht zurück, deshalb müssen wir gegensteuern. Mit der Ausweitung setzen wir Anreize für die Wohnungsunternehmen das verbesserte Angebot zu nutzen. Unser Ziel ist, attraktiven und bezahlbaren Wohnraum im gesamten Land zu sichern.“, sagte Bauministerin Kathrin Schneider.
Wohnungsunternehmen und private Investoren können die soziale Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen, wenn die neuen Wohnungen nach der Fertigstellung für 25 Jahre Mietpreis- und belegungsgebunden sind. Aus den Mitteln der Wohnraumförderung können 30 Millionen Euro als Zuschüsse ausgereicht werden. Für die Darlehensförderung stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Neben dem Bau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen, schließt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auch ortsbezogene Vereinbarungen ab, mit dem Ziel, Miet- und Belegungsbindungen zu verlängern. Mit dem sogenannten „Potsdamer Modell“ hat das Land erstmals im Jahr 2012 mit der „Pro Potsdam“ eine Vereinbarung geschlossen, in der gegen eine Zinsabsenkung für bestehende Förderdarlehen, Miet- und Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen verlängert wurden. Dieses Modell ist bislang auf andere Vorhaben in Hennigsdorf, Wustermark und Neuruppin übertragen worden.
Quelle: MIL