Neuer Förderbereich der KfW für Gemeinschaftsräume
30. 01. 2020
Die KfW hat ihr Förderprogramm (Kredite und Zuschüsse) für den altersgerechten Umbau um einen weiteren Förderbereich für Gemeinschaftsräume ergänzt.
Hiermit wird sowohl die Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen, als auch der Anbau von Gemeinschaftsräumen an bestehende Wohngebäude ab drei Wohneinheiten gefördert. Diese Gemeinschaftsräume können als Begegnungsräume für Bewohnerinnen und Bewohner untereinander und auch im Quartier genutzt werden. Zudem können die Gemeinschaftsräume auch für Pflegeangebote genutzt werden.
Außerdem können private Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei der KfW beantragen. Für dieses Jahr 2020 wurde die Summe der Fördermittel durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht.
Weitere Informationen zum Kreditprogramm und den Zuschüssen finden Sie auf der Seite der KfW.
Außerdem können private Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren bei der KfW beantragen. Für dieses Jahr 2020 wurde die Summe der Fördermittel durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht.
Weitere Informationen zum Kreditprogramm und den Zuschüssen finden Sie auf der Seite der KfW.