Oder-Spree: Sachlicher Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" in der Auslegung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 03. Sitzung/7. Amtszeit am 23. November 2020 den Vorentwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ Oderland-Spree mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gebilligt (Beschluss 20/03/17) und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen (Beschluss 20/03/18).
Der Entwurf eines Regionalplanes, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienliche Unterlagen sind gemäß § 2 Absatz 3 und § 2a Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), geändert durch Gesetz vom 30. April 2019 (GVBl. I Nr. 11), öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 3 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Sachliche Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen zur Raumstruktur und zu Grundfunktionalen Schwerpunkten treffen. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Es darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde festgelegt werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.
Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes wird mit seiner Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht und der zweckdienlichen Unterlage zur Differenzierung des Weiteren Metropolenraums
vom 17. Dezember 2020 bis zum 26. Februar 2021
bei verschiedenen Stellen während der angegebenen Zeiten (ausgenommen 24. bis 31. Dezember 2020) oder individuell nach Absprache für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt. Bei den Auslegungsstellen können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Weitere Informationen bei der Regionalen Planungsgemeinschaft