Für gleichwertige Lebensverhältnisse und Lebensqualität: Mehr Mittel für ländliche Räume ab 1. Januar 2022
Ab 1. Januar 2022 stehen mit 25 Millionen Euro weitere Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zur Verfügung, um die Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen Brandenburgs zu verbessern.
Ein Dorfgemeinschaftshaus oder ein Mehrfunktionshaus, eine Kindertagesstätte oder eine Arztpraxis, neue Wege, die eine Region besser erschließen: Solche Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region.
Über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz kann das Agrar- und Umweltministerium – zusätzlich zur Förderung aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds – Brandenburger Dörfer als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturraum weiterentwickeln sowie bürgerschaftliches Engagement unterstützen. Damit kann ein Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Lande und die Zukunft der Dörfer geleistet werden.
Anträge auf Förderung können vom 1. Januar bis zum 31. März 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden.
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt auf der Grundlage landesweit einheitlicher Projektauswahlkriterien – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - und der Prioritätensetzung durch die Regionen.
+++ Da die Anträge ein Votum der LAG erhalten müssen, sollten Anträge frühzeitig mit der Geschäftsstelle abgestimmt werden und nicht später als bis zum 15. März bei der LAG vorgestellt werden. Alle notwenigen Unterlagen +++
Insgesamt stehen 25 Millionen Euro (davon 15 Millionen Euro Bundesmittel) aus dem Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der GAK sowie dem GAK-Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ zur Verfügung. Diese Mittel können zusätzlich zu den in der Förderperiode 2014 bis 2022 für die Umsetzung von LEADER aus dem ELER-Fonds zur Verfügung stehenden Geldern in Höhe von rund 348 Millionen Euro verausgabt werden.
Quelle: MLUK