BRANDENBURG: Neue Richtlinien der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) veröffentlicht – in der Mark gelten nun regional unterschiedliche Fördersätze
Investitionen von Unternehmen sowie in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur können weiterhin in allen Regionen Brandenburgs aus der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) finanziell unterstützt werden. Allerdings gelten bei dem Programm in der Förderperiode 2022-2027 in der Mark unterschiedliche Fördersätze. Die neuen Richtlinien hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Anfang März veröffentlicht.
In der Landesrichtlinie GRW-Infrastruktur wird der Fördersatz von bisher bis zu 95 Prozent auf nunmehr bis zu 80 Prozent abgesenkt (geltend ab 1. Januar 2022). Nachdem finanzschwache Kommunen in den vergangenen zwei Jahren coronabedingt von einem Fördersatz von bis zu 95 Prozent der Investitionskosten profitieren konnten, stehen den Gemeinden in Brandenburg zukünftig Förderungen von nunmehr maximal bis zu 80 Prozent der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
Bei der Regionalförderung wird verstärkt die Weiterentwicklung „Digitaler Orte“ in Brandenburg in den Blick genommen. Neben einer Fokussierung der Förderungen auf den unmittelbaren Kernbereich – wie der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, der verkehrlichen und medialen Anbindung von Gewerbetrieben oder wichtigen touristischen Maßnahmen – werden moderne und digitale Arbeitsformen aktiv unterstützt. So ist eine anteilige Bezuschussung von Coworking Spaces in Gewerbezentren möglich, die aus der GRW-I (I für Infrastruktur) gefördert werden. Eine Förderung von Bildungseinrichtungen wird es in der GRW-I jedoch nicht mehr geben.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)