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REGION: Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Umweltminister Vogel vor Ort im Naturpark Märkische Schweiz

19. 09. 2024

Auf Einladung der Bürgerinitiative (BI) Pro Naturpark traf sich Brandenburgs Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel mit Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative, der Naturparkverwaltung Märkische Schweiz und des NABU Brandenburg in Müncheberg, um über die von einem Investor geplante Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen- und Agri-Photovoltaik (PV) im Naturpark Märkische Schweiz zu sprechen. Die BI, der NABU und die Naturparkverwaltung sehen eine Errichtung kritisch und die Schutzziele dadurch bedroht.  Bei dem Termin betonte Minister Vogel die hohe Bedeutung des Naturparks Märkische Schweiz als Schutzgebiet für das Land Brandenburg.

 

Umwelt- und Klimaschutzminister Axel Vogel: „Der Naturpark Märkische Schweiz ist eines der naturschutzrechtlich am besten geschützten Gebiete Brandenburgs. Er ist sowohl hochwertiges Landschaftsschutzgebiet (LSG) als auch in großen Teilen Vogelschutzgebiet. Er umfasst eine Vielzahl von Naturschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH). Nach den für die Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten in Brandenburg geltenden Regeln stößt eine Bebauung mit großflächigen PV-Anlagen auf kaum zu überwindende naturschutzrechtliche Hindernisse und das ist aus meiner Sicht auch gut so. Denn klar ist, dass bei allen Zielen der Energiewende der Naturschutz gewahrt bleiben muss und nicht ausgeblendet werden darf.“

 

Die für PV-Anlagen angedachten Flächen liegen auf dem Gebiet der Stadt Müncheberg, die zu weniger als 80 Prozent ihrer Gemarkung innerhalb des Naturparks liegt. Damit würde die Stadt über ausreichend alternative Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen auch außerhalb des Naturparks verfügen. Aktuell liegen dem Umweltministerium allerdings keine Anträge auf Zustimmung zu einer Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Märkische Schweiz vor.

 

Vor einer Beurteilung von Anträgen für PV-Freiflächen in Landschaftsschutzgebieten müsste seitens der Kommune, also hier der Stadt Müncheberg, ein Landschaftsplan und Flächennutzungsplan erarbeitet werden, um zu einer rechtssicheren Beurteilung kommen zu können. Dabei muss eine Kommune für sich zunächst entscheiden, ob sie eine Fläche baurechtlich überhaupt für die Bebauung mit PV-Freiflächenanlagen festsetzen möchte. Eine solche Planung liegt hier bislang nicht vor. Erst dann würden die zuständigen Verwaltungen das Vorhaben in einem Genehmigungsverfahren prüfen. Einer solchen an Recht und Gesetz gebundenen Entscheidung der Verwaltung kann ein Minister nicht vorgreifen oder eine solche gar anordnen.

 

Quelle: MLUK

 

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