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REGION: Landesamt für Umwelt erteilt 1. Teilgenehmigung für die Tesla-Erweiterung der Automobilproduktion bei Tesla

15. 10. 2024

Tesla beabsichtigt die Erweiterung der Produktion in seinem Automobilwerk in Grünheide in mehreren Teilgenehmigungsabschnitten. Hierfür wurde eine Änderungsgenehmigung beantragt. Geplant ist letztlich eine Erhöhung der Produktionskapazität von derzeit 500.000 auf zukünftig eine Million Fahrzeuge pro Jahr. Mit der Erweiterung soll auch eine Erhöhung der Produktionskapazität der Batteriezellfertigung von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr erfolgen. Das Landesamt für Umwelt hat am heutigen Tag die erste Teilgenehmigung ausgereicht.

 

Am 15.03.2023 reichte Tesla den hierfür erforderlichen Änderungsgenehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt ein. Beantragt wurde zugleich die Unterteilung des gesamten Änderungsvorhabens in mehrere Teilgenehmigungsabschnitte. Die erste dieser beantragten Teilgenehmigungen konnte nun nach Abschluss des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erteilt werden. Dafür soll unter anderem eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden. Zudem sind auch Änderungen und die Optimierung an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant. Für die beantragte Kapazitätserhöhung und die jetzt erteilte 1. Teilgenehmigung werden nur Flächen in Anspruch genommen, die sich im Eigentum von Tesla befinden. Weitere Rodungen sind nicht erforderlich. Es werden keine Flächen im angrenzenden Gebiet des Bebauungsplan 60 in Anspruch genommen, in dem sich derzeit auch das Protestcamp der Initiative „Tesla stoppen“ befindet.

 

Gegenstand der ersten Teilgenehmigung sind im Wesentlichen:

  • die Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen – wie die Fertigung Batteriepack 2 und die Fertigung Antrieb 2,

  • die Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen wie die zentrale Entsorgung für feste Abfälle und ein temporäres Abfalllager,

  • die Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb wie beispielsweise ein kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen, ein Labor für Batteriezelltests, Lager für flüssige und gefährliche Abfälle, Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle,

  • Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen, darunter ein Gefahrstofflager, Auslieferungszentrum, Betriebsarztzentrum,

  • die Errichtung und der Betrieb von Infrastrukturanlagen wie Logistikflächen,

  • temporäre Parkflächen.

 

Weitere Details zum Änderungsgenehmigungsantrag 

Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht den Teilgenehmigungsbescheid voraussichtlich im November 2024 hier

Zeitgleich wird dieser auch über das Amtsblatt für Brandenburg bekanntgemacht.

 

Quelle: MLUK

 

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